1. Mit der Vertragsschließung verpflichtet sich die Hundepension Katzenburg, den angemeldeten Hund über den vereinbarten Zeitraum artgerecht zu beherbergen, zu verpflegen und zu betreuen.

  2. Der Hund muß zum Zeitpunkt der Aufnahme einen Impfschutz gegen Tollwut, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Zwingerhusten (Parainfluenza) aufweisen. Das Impfbuch ist während des Aufenthaltes zu hinterlegen.

  3. Der Halter bevollmächtigt die Tierpension, den Hund bei Erkrankung einem Tierarzt vorzustellen. Die Tierpension versucht, den Tierhalter telefonisch zu erreichen und Behandlungen abzusprechen. Sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein, wird entsprechend der Anmeldung verfahren. Bei Fahrten außerhalb von Rhede werden Fahrtkosten berechnet. Entstehende Behandlungskosten sind in jedem Fall vom Tierhalter zu tragen.

  4. Seitens der Hundepension wird bei Aufnahme des Tieres eine Flohbehandlung durchgeführt. Die Medikamente hierfür können vom Tierhalter mitgebracht oder von der Tierpension gegen Kostenerstattung gestellt werden.

  5. Chronische Erkrankungen des Tieres, sowie deren Therapie sind bekanntzugeben.

  6. Für jeden Pensionshund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Schäden, welche durch das Tier verursacht werden und das übliche Maß der Abnutzung deutlich überschreiten, sind durch den Tierhalter zu regulieren.

  7. Sollte der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen, ableben oder sonstigen Schaden nehmen, haftet die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit.

  8. Sollte der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, verpflichtet sich die Pension, den Hund noch 14 Tage weiterzuversorgen. Wenn bis dahin keine Erklärung des Halters erfolgt ist, gilt dies als Verzichtserklärung, wodurch der Hund in das Eigentum der Pension übergeht und über den Tierschutz weitervermittelt werden kann.

  9. Verstirbt oder verunfallt der Tierhalter während der Pensionszeit, trifft die Pension folgende Maßnahmen: Recherche nach Angehörigen, welche das Tier übernehmen können. Bleibt dies erfolglos, so wird nach Punkt 8 verfahren.

  10. Der Hund kann von Montag bis Samstag vormittags um 9.30 Uhr und nachmittags um 17.00 Uhr gebracht bzw. abgeholt werden. Sonntags ausschließlich um 18:00 Uhr. Feiertage nach Vereinbarung.

  11. Bei einem Aufenthalt unter 8 Tagen wird jeder angebrochene Tag abgerechnet; bei einem Aufenthalt über 7 Tagen wird der erste und letzte Tag jeweils zusammen als ein Tag gerechnet.

  12. Stornierungen unter 7 Tagen vor Aufenthaltsbeginn werden mit 50% des gebuchten Zeitraumes berechnet. Buchungen die nicht abgesagt werden, berechnen wir mit 100% des gebuchten Zeitraumes.

  13. Der Pflegesatz für die vereinbarte Zeit ist im voraus oder bei Abholung in bar oder per EC (außer Samstag und Sonntag) zu bezahlen.

  14. Wir bitten, die Hundepension nur nach Terminvereinbarung zu besuchen, sowie von Besuchen des Hundes durch andere Personen abzusehen, um die Tiere nicht unnötig zu irritieren.

  15. Sie stimmen zu, dass wir Digitalbilder/-aufnahmen ihres Hundes erstellen und zur eventuellen Veröffentlichung auf unserer Homepage und in den sozialen Medien verwenden, ohne namentliche Nennung des Hundebesitzers.

Kontaktieren Sie uns!

Telefon: (0049) 04964-1619
Email: hundepension.katzenburg@gmx.de
Website: www.hundepension-katzenburg.de

Katzenburg 18, 26899 Rhede (Ems)

Bring- und Abholzeiten

Montags bis Samstags
um 9:00 Uhr oder 17:00 Uhr
Sonntags um 18:00 Uhr
Feiertage nur nach Absprache